Unsere Lkw- und Busausbildungen im Landkreis Göttingen haben einen besonders guten Ruf. Intensive Ausbildung, flexible Unterrichtszeiten und sehr gute Prüfungsergebnisse machen uns gerade bei Unternehmen, die auf zügige Ausbildung angewiesen sind, beliebt. Der Gabelstaplerschein oder die LKW-Ladekranausbildung kann parallel oder im Anschluss an die Führerscheinausbildung erfolgen.
Theorie...
Unsere theoretische Ausbildung erfolgt mit aktuellem Unterrichtsmaterial. Interaktiver Unterricht und die Förderung der aktiven Mitarbeit des zu schulenden, gewährleistet einen schnellen Lernfortschritt. Unsere Nichtbestehensquote bei theoretischen Prüfungen ist nachweisbar sehr gering. Das digitale Lehrmaterial kann sowohl mit Internetzugang als auch ohne genutzt werden.
...und Praxis
Was wir alles für die Praxis bieten
Unsere Praxisausbildung erfolgt nach den Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. So ist eine hochwertige und nachvollziehbare Ausbildung gewährleistet. Unsere Nichtbestehensquote bei praktischen Prüfungen ist nachweisbar sehr gering.
Der Umgang mit aktuellen Fahrerassistenz-Systemen wird in der Fahrausbildung erklärt und geübt. Ausbildung auf zeitgemäßen Fahrzeugen: Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind technisch auf dem aktuellen Stand.
Wir schulen z.B. auf aktuellen PKW VW Golf Modellen (Ausbildung mit Schaltgetriebe und Automatik) mit zeitgemäßer und komfortabler Ausstattung und den Anforderungen angemessener Motorisierung. Ausbildung durch nette, kompetente Fahrlehrer in angenehmer Lernatmosphäre mit modernen Fahrzeugen.
Schöne Ferien !
Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist eine kürzere Ausbildungszeit möglich.
Kurs und gut …
Sollten Sie planen, innerhalb eines Kurses euren Führerschein komplett fertig zu machen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, welche Maßnahmen Sie schon vor der Teilnahme am Kurs ergreifen müsst, um zeitnah eine Prüfung machen zu können.
Ansonsten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, damit wir Unterrichte und Ausbildungsverlauf für Sie planen und gestalten können.
Erste Hilfe-Kurs und Arztbesuch
Seit dem 01.04.2015 ist für alle Fahrerlaubnisklassen eine Ausbildung "Erste Hilfe" gefordert, diese Ausbildung findet eintägig mit einem Umfang von 9 Stunden statt. Die Termine für die Kurse können Sie natürlich auch bei uns im Büro erfragen, wo wir, wenn Sie wollen, auch gleich einen entsprechenden Platz für Sie buchen können.
Die Ausbildung "Erste Hilfe" kann z.B. beim DRK Duderstadt gemacht werden.
Sehen oder nicht sehen …
Wer einen Führerschein der Klassen A,A1,B,BE,M,S,L oder T machen möchte, muss als Voraussetzung einen Sehtest bestehen.
Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe gemacht werden und ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen beträgt.
Der Sehtest kann bei jedem Optiker gemacht werden.
- Augenarzt,
- einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
- einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
- einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einen Arzt des Gesundheitsamtes oder
- einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
Gesund?
In den Nutzfahrzeugklassen ist zusätzlich durch einen der o.g. Ärzte zu untersuchen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Erwerb des Führerscheins ausschließen.
Bei den Klassen D, D1, DE, D1E müssen ausserdem besondere Anforderungen erfüllt werden hinsichtlich:
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Eine evtl. vorhandene Untersuchungsbescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR sind
- Staatsangehörige eines Drittstaats sind und für ein Unternehmen mit Sitz in EU/EWR arbeiten
zu Weiterbildungen zum Zwecke der "Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse" soweit Sie diese Fahrten
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- zu gewerblichen Zwecken
- auf öffentlichen Straßen
Die Verordnung
Gemäß der "BKrFQV" müssen BerufskraftfahrerInnen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung beträgt "35 Stunden zu je 60 Minuten" und kann hierbei in 5 Tagesseminare zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.
Die Inhalte der Weiterbildungen sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung in der "Liste der Kenntnisbereiche" vorgeschrieben. Die Kenntnisbereiche lauten:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Aus diesen drei Kenntnisbereichen sind die Themen für die fünf Weiterbildungstage zu entnehmen. Eine vollständige Auflistung der "Kenntnisbereiche" finden Sie in der BKrFQV.
Für eine Individuelle Beratung, Termine und Preise nehmen Sie z.B. telefonisch unter
0170 477 0886 oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
- Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE), die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwerben und gewerblich tätig sind.
- Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE), die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen neu erwerben und gewerblich tätig sind.
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
- Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
- Unfallursachen
- Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
- Technische Grundlagen
- Wartung und Pflege
Auch die innerbetriebliche jährliche Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie.
Termine und Preise auf Anfrage.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.
Ansonsten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, jeder Kurs findet ab drei Teilnehmern statt.
Kran-Ausbildung
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt.
Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der KranführerInnen ist gemäß DGUV Grundsatz 309-003 der Unternehmende, der den Kranführende mit dem Führen des Kranes beauftragt.
Preise und Termine erhalten Sie auf Anfrage.
Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.