Beschleunigte Grundqualifikation

Was ist zu tun?

Zum erstmaligen Erwerb der Grundqualifikation ist eine Ausbildung von 140 Stunden und eine abschließende Prüfung bei der IHK nötig.

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE), die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwerben und gewerblich tätig sind.

Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE), die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen neu erwerben und gewerblich tätig sind.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.